Einwilligung zur Teilnahme und zur Verwendung personenbezogener Daten für das GRETA-Anerkennungsverfahren

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse an einer Anerkennung Ihrer Kompetenzen mit dem PortfolioPlus und damit verbunden am GRETA-Anerkennungsverfahren. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

 

Ziel und Zweck sowie Finanzierung der wissenschaftlichen Untersuchung 

Im Projekt GRETA „Grundlagen für die Entwicklung eines trägerübergreifenden Anerkennungsverfahrens von Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung“ wurden am Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. von 2014 bis 2018 Möglichkeiten für eine Anerkennung von Kompetenzen Lehrender in der Erwachsenen- und Weiterbildung in Deutschland geschaffen. Das Anerkennungsverfahren soll nun bis November 2021 erprobt werden. Konkret erhalten Lehrende mit dem Instrument PortfolioPlus die Gelegenheit, ihre Kompetenzen zu dokumentieren, von einer GRETA-Gutachterin oder einem GRETA-Gutachter kostenfrei bewerten zu lassen und in einer Kompetenzbilanz ausweisen zu lassen. 

Mit dem GRETA-Anerkennungsverfahren möchten wir einen Beitrag zur Professionalisierung des Lehrpersonals in der Erwachsenen- und Weiterbildung leisten.

Unser Forschungsinteresse liegt darin, herauszufinden, in welcher Weise das von uns entwickelte Anerkennungsverfahren nützlich ist, welche Hindernisse bzw. Entwicklungsbedarfe noch bestehen und welche Potenziale wissenschaftlich nachweisbar sind. Die Studie wird im Rahmen des Projektes GRETA durchgeführt und finanziell durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. 

 

Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens

Das Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens ist für Sie kostenfrei. Die anfallenden Kosten für die Begutachtung und für das Beratungsgespräch werden aus Projektmitteln finanziert. Für Sie liegt der Nutzen des Verfahrens in einer systematischen Reflexion Ihrer eigenen Kompetenzen und einer Sichtbarmachung Ihrer informell erworbenen Kompetenzen. Zudem erhalten Sie einen Nachweis in Form einer Kompetenzbilanz sowie Hinweise für die eigene berufliche Weiterentwicklung im Rahmen eines Feedbackgesprächs. 

Der Ablauf sieht wie folgt aus: 

  1. Nach der Zustimmung dieser Einwilligung können Sie das PortfolioPlus ausfüllen.
  2. Sobald das PortfolioPlus ausgefüllt ist, erhält eine GRETA-Gutachterin oder ein GRETA-Gutachter von uns Zugang auf Ihr ausgefülltes PortfolioPlus und wertet dieses aus.
  3. Die Ergebnisse der Begutachtung Ihres PortfolioPlus durch die GRETA-Gutachterin oder den GRETA-Gutachter werden in einer individuellen Kompetenzbilanz dargestellt, die Angaben zu Ihrer Person und den Ergebnissen der Begutachtung enthält.
  4. Die vorläufige Kompetenzbilanz (von der GRETA-Gutachterin oder dem GRETA-Gutachter noch nicht unterschrieben) wird Ihnen nach Fertigstellung in Ihrem Benutzerinnen- oder Benutzerkonto zur Verfügung gestellt.
  5. Die Ergebnisse der Kompetenzbilanz besprechen Sie dann mit Ihrer GRETA-Gutachterin oder Ihrem GRETA-Gutachter. Dies kann entweder in einem persönlichen Treffen oder telefonisch/per Videochat geschehen. Ihre Gutachterin oder Ihr Gutachter kontaktiert sie per E-Mail und vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Feedbackgespräch.
  6. Nach dem Feedbackgespräch bekommen Sie die unterschriebene Kompetenzbilanz von uns per Post zugeschickt.
  7. Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens bitten wir Sie mit einem separaten Evaluationsbogen, den Sie von uns per E-Mail zugeschickt bekommen, um Ihre Einschätzung zum PortfolioPlus im Hinblick auf Praxistauglichkeit, Handhabbarkeit, Nutzen sowie möglicher Hindernisse.

Im Folgenden informieren wir Sie über den datenschutzrechtskonformen Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und bitten um Ihr Einverständnis zur Teilnahme an unserer Studie sowie zur Verwendung Ihrer Daten für die angegebenen Zwecke.

 

Welche meiner Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?

Benutzerinnen- und Benutzerkonten:

Die Nutzung des PortfolioPlus erfordert die Einrichtung eines Benutzerkontos. Zwingend erforderlich ist die Angabe des Namens, des Geburtsdatums, der Adresse sowie E-Mail-Adresse, des Bildungsabschlusses und der Beschäftigungssituation durch die Benutzerinnen oder die Benutzer.

Diese Daten werden für die Zuweisung einer Lehrenden oder eines Lehrenden zu einer GRETA-Gutachterin oder einem GRETA-Gutachter und für die Ausstellung der individuellen Kompetenzbilanz benötigt. 

Daten zu Kompetenzfacetten aus dem GRETA-Kompetenzmodell

Zu den Benutzerinnen- und Benutzerkonten gespeichert und verarbeitet werden Ihre Angaben zu Fragen aus dem PortfolioPlus, wie z.B. Angaben zu Ihren professionellen Werthaltungen und Überzeugungen, zu Ihrem berufspraktischen Wissen und Können sowie zu Ihrer professionellen Selbststeuerung. Die Angabe der Daten ist freiwillig und dient der Bewertung Ihrer Kompetenzen, der Erstellung einer persönlichen Kompetenzbilanz und dem Aufzeigen Ihrer (Weiter-)Entwicklungspotenziale. Einzelne Antworten werden zur Beforschung des Nutzens und der Potenziale sowie zur Verbesserung des PortfolioPlus und der Begutachtungsinstrumente verwendet und ausgewertet. 

Bearbeitung des PortfolioPlus

Zu den Benutzerinnen- und Benutzerkonten gespeichert und verarbeitet werden Daten zum Nutzungsverhalten, wie z.B. die Art der Bearbeitung des PortfolioPlus. Dafür wird der Zeitpunkt und die Dauer der Bearbeitung des PortfolioPlus erfasst und gespeichert. Zweck der Verarbeitung von Daten mit dem PortfolioPlus ist die Optimierung des Instruments. Die Daten sollen werden für wissenschaftliche Forschungszwecke verarbeitet.

 

Speicherung Ihrer Daten

Alle Angaben, die Sie im PortfolioPlus machen und die Ergebnisse Ihrer Kompetenzbilanz werden geschützt am Deutschen Institut für Erwachsenenbildung gespeichert. Zugriff erhalten nur berechtigte Forscherinnen und Forscher zum Zweck der Beforschung und Nachnutzung bzw. berechtigte GRETA-Gutachterinnen und GRETA-Gutachter zum Zweck der Begutachtung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und GRETA-Gutachterinnen und GRETA-Gutachter, die Zugriff auf diese Daten haben, wurden schriftlich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.

Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in Publikationen oder auf Tagungen erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form und lässt zu keinem Zeitpunkt Rückschlüsse auf Ihre Person zu. Es erfolgt keine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten.

Die Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form dargestellt. Das bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person die Angaben gemacht worden sind. Teile Ihrer Aussagen werden eventuell zitiert in Publikationen, Berichten, im Web oder anderen Ergebnisdarstellungen. Dies geschieht in anonymisierter Form, d. h. ohne Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse oder Einrichtung, für die Sie tätig sind.

 

Hinweise zur Nachnutzung der Daten 

Ihr Einverständnis vorausgesetzt werden die im Rahmen des GRETA-Anerkennungsverfahrens erhobenen Daten im Sinne der Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis noch 10 Jahre nach Abschluss der Studie aufbewahrt, und falls gewünscht anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für weitere Auswertungen zur Verfügung gestellt. Dabei ist ein Rückschluss auf Ihre Person – durch die vorher durchgeführte Anonymisierung der Daten – ausgeschlossen. Bis dahin können Sie jederzeit Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erhalten und/oder die Löschung dieser Daten verlangen. Wenn Sie darüber hinaus der weiteren Nutzung der Daten nach Abschluss des Projektes nicht zustimmen, werden diese nach deren Auswertung gelöscht.

 

Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO als Rechtsgrundlage.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Institut unterliegt, dient Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen 

Ihre Teilnahme an der Studie und Ihr Einverständnis zur Verwendung der Daten wie oben beschrieben sind freiwillig. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Teilnahme und Ihr Einverständnis zu widerrufen. Durch Verweigerung oder Widerruf entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Durch die Teilnahme an der Studie entstehen Ihnen keine besonderen Belastungen und Risiken.

Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist der Datenschutzbeauftragte am Deutschen Institut für Erwachsenenbildung, Werner Schüdde, verantwortlich. Sie erreichen ihn per Mail unter datenschutz@die-bonn.de 

Nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO haben Benutzerinnen und Benutzer das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich der geplanten Speicherdauer sowie dem Zweck der Speicherung zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, stehen Benutzerinnen und Benutzer gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Benutzerinnen und Benutzer die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung eine Einwilligung, haben die Benutzerinnen und Benutzer das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Benutzerinnen und Benutzer können sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO).

 

Aufsichtsbehörde ist die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen LDI

Kavalleriestraße 2 – 4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424-0

E-Mail-Adresse: poststelle@ldi.nrw.de

Internet-Adresse: https://www.ldi.nrw.de

Postanschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf